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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19.OVG   

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https://dejure.org/2020,5537
OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19.OVG (https://dejure.org/2020,5537)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2020 - 2 A 11857/19.OVG (https://dejure.org/2020,5537)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 2 A 11857/19.OVG (https://dejure.org/2020,5537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 61 Abs 1 S 2 HSchulG RP 2010, § 62 Abs 2 HSchulG RP 2010, § 2 Abs 1 Nr 1 DG RP, § 3 Abs 1 Nr 5 DG RP, § 8 DG RP
    Widerruf der Bestellung zum Honorarprofessor wegen sexueller Belästigung eines Doktoranden

  • esovgrp.de

    HochSchG § 61,HochSchG § 61 Abs 1,HochSchG § 61 Abs 1 S 2,HochSchG § 62,HochSchG § 62 Abs 2,LDG § 2,LDG § 2 Abs 1,LDG § 2 Abs 1 Nr 1,LDG § 3,LDG § 3 Abs 1,LDG § 3 Abs 1 Nr 5,LDG § 8
    Belästigung, Bestellung, Disziplinarverfahren, Doktorand, Entfernung aus dem Dienst, Hochschule, Hochschulrecht, Honorarprofessor, Prüfung, Prüfungsmanipulation, sexuelle Belästigung, Universität, Widerruf, Widerruf der Bestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung; Disziplinarverfahren; Doktorand; Entfernung aus dem Dienst; Hochschule; Honorarprofessor; Prüfung; sexuelle Belästigung; Universität; Widerruf der Bestellung

  • rechtsportal.de

    HochSchG § 62 Abs. 2; HochSchG § 61 Abs. 1 S. 2
    Widerruf der Bestellung zum Honorarprofessor; Rechtfertigung der Verhängung der höchsten Disziplinarmaßnahme aufgrund schwerer innerdienstlicher Verfehlungen; Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht durch herabwürdigende WhatsApp-Kommunikation mit einem Doktoranden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Es ist der Hochschule überdies nicht zumutbar, weiterhin Auszubildende der von dem Kläger ausgenutzten Situation auszusetzen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, juris Rn. 103 u. Rn. 109).

    Denn für die Annahme einer sexuellen Belästigung ist es nicht erforderlich, dass der Täter seine verbal geäußerten Phantasien auch in die Tat umsetzen will (vgl. ThürOVG, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, juris Rn. 104).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10742/18

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Hochschullehrers -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Wenn der Kläger schließlich geltend macht, es stelle "eine zu starke Einschränkung seiner Selbstentfaltung dar, wenn er in einem privaten Chat" und damit "in seinem privaten Umfeld" auf die Verwendung sexualisierter Sprache "verzichten" müsse, so ist erneut darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem eingegangenen Doktorandenverhältnis nicht um eine private Beziehung handelt, sondern um ein öffentlich-rechtliches Betreuungsverhältnis, das den Hochschullehrer in einer "Lehrer-Schüler-Konstellation" verpflichtet, den Doktoranden in seinem Promotionsvorhaben zu betreuen und zu fördern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10742/18.OVG -, ZBR 2019, 62 [66]; VGH BW, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 9 S 1485/14 -, VBlBW 2015, 157 [159]; Hartmer, in: ders./Detmer [Hrsg.], Hochschulrecht, 3. Aufl. 2017, Kap. 5 Rn. 20; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 426).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich und die obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, NVwZ-RR 2011, 329 und vom 16. Dezember 2015 - 2 B 85.14 -, juris Rn. 4; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Nicht ausreichend ist danach umgekehrt insbesondere die bloße Behauptung oder der bloße Hinweis darauf, eine bestimmte Rechtsfrage sei noch nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich entschieden worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 [2826]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2014 - 9 S 1485/14

    Aufhebung der Annahme als Doktorand und der Zuweisung eines Hochschullehrers als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Wenn der Kläger schließlich geltend macht, es stelle "eine zu starke Einschränkung seiner Selbstentfaltung dar, wenn er in einem privaten Chat" und damit "in seinem privaten Umfeld" auf die Verwendung sexualisierter Sprache "verzichten" müsse, so ist erneut darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem eingegangenen Doktorandenverhältnis nicht um eine private Beziehung handelt, sondern um ein öffentlich-rechtliches Betreuungsverhältnis, das den Hochschullehrer in einer "Lehrer-Schüler-Konstellation" verpflichtet, den Doktoranden in seinem Promotionsvorhaben zu betreuen und zu fördern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 6. August 2018 - 2 B 10742/18.OVG -, ZBR 2019, 62 [66]; VGH BW, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 9 S 1485/14 -, VBlBW 2015, 157 [159]; Hartmer, in: ders./Detmer [Hrsg.], Hochschulrecht, 3. Aufl. 2017, Kap. 5 Rn. 20; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 426).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 2 B 85.14

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell sowie Inanspruchnahme der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2020 - 2 A 11857/19
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich und die obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, NVwZ-RR 2011, 329 und vom 16. Dezember 2015 - 2 B 85.14 -, juris Rn. 4; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2020 - 2 A 11705/19

    Festlegung von Modalitäten der Bewirtschaftung von - durch Hochschullehrern

    Denn das Verhalten des Klägers ist geeignet, bei einem aktiven Beamten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und die Verhängung entsprechender Disziplinarmaßnahmen zu rechtfertigen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Landesdisziplinargesetz), weil er gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verstoßen und das Distanzgebot verletzt hat (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 2 A 11857/19.OVG -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).

    Eine derartige planmäßige Verquickung privater Absichten und dienstlicher Aufgaben widerspricht dem beamtenrechtlichen Distanzgebot grundlegend (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 2 A 11857/19.OVG -, juris Rn. 7; VG Münster, Urteil vom 3. November 2010 - 13 K 871/10.O -, juris Rn. 19).

    Für die Annahme einer sexuellen Belästigung ist es insbesondere nicht erforderlich, dass der Täter seine geäußerten Phantasien (vgl. etwa "diesmal in einer Packung eher zarter Schläge auf den ..." [Bl. 51 des Emailverkehrs]) auch in die Tat umsetzen will (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 2 A 11857/19.OVG -, juris Rn. 18; ThürOVG, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, juris Rn. 104).

    Es ist der Hochschule nicht zumutbar, weiterhin Auszubildende der von dem Kläger ausgenutzten Situation auszusetzen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 2 A 11857/19.OVG -, juris Rn. 7; ThürOVG, Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, juris Rn. 103 u. Rn. 109).

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